Neues Geschäftsgeheimnisgesetz

Geheim ist nur noch, was aktiv geschützt wird.

Am 18.04.2019 ist das „Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen“ (GeschGehG) in Kraft getreten. Dieses bringt für Unternehmen, deren Erfolg vor allem auf IP und Know-how basiert, eine gravierende Änderung: Geschäftsgeheimnisse sind nur noch dann rechtlich geschützt, wenn sie „angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen“ durch ihren Inhaber unterliegen.

Für die Praxis bedeutet dies: betriebswichtiges IP und Know-how muss künftig durch wirksame technische und organisatorische Maßnahmen geschützt werden. Zu den technischen Maßnahmen zählen vor allem die IT- und Gebäudesicherheit. Als organisatorische Maßnahmen kommen in Betracht: Arbeitsanweisungen an Mitarbeiter oder auch Vereinbarungen mit Mitarbeitern, Lieferanten und Kunden über die Geheimhaltung und sonstige Sicherung von betriebswichtigem IP und Know-how.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Implementierung dieser und der übrigen Anforderungen des Gesetzes.